Rettungsdienst

Rettungsdienst

Rettungsdienst - Krankentransport Fahrzeuge

 

Die Definition des Begriffs Rettungsdienst ist verankert im Rettungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalens. Der Rettungsdienst gliedert sich einerseits in die Notfallrettung, anderseits in den Krankentransport, sowie in die Versorgung von Verletzten bei grösseren Ereignissen.

Die Aufgabe der Notfallrettung ist es, lebensrettende Massnahmen für Patienten an Notfallorten durchzuführen. Weiterhin sollen sie auf den Transport vorbereitet und unter Vermeidung weiterer Schäden in ein geeignetes Krankenhaus verbracht werden.

Die beförderten Notfallpatienten sind infolge einer Verletzung oder Krankheit von Lebensgefahr bedroht oder es steht zu befürchten, dass schwere gesundheitliche Schäden eintreten, wenn sie nicht unverzüglich einer medizinischen Behandlung zugeführt werden.

Der Krankentransport findet seine Aufgabe darin, Kranken oder Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten im Sinne des vorstehenden sind, fachgerechte Hilfe zu leisten. Hierzu zählen auch Personen, bei denen im Transportverlauf Umstände eintreten könnten, die eine medizinisch-fachliche Betreuung nötig werden lassen.

Zur Beförderung werden jeweils speziell eingerichtete und ausgestattete Fahrzeuge mit qualifiziertem Personal eingesetzt. Das Personal muss sich regelmässiger Fortbildung unterziehen.